BGH, Beschluss vom 2023-09-06 - 6 StR 378/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.09.2023
- Aktenzeichen6 StR 378/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass von der Einziehung der als Tatmittel verwendeten Seitenschneider abgesehen wird. Der Angeklagte wurde wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, aber die Entscheidung über die Einziehung der Werkzeuge wurde aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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