Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Überwiegendes Zurückgehen der Anlasstat auf den Hang
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.01.2024
- Aktenzeichen5 StR 545/23
In diesem Urteil geht es um einen Angeklagten, der wegen Drogenhandel verurteilt wurde. Die Entscheidung, ihn in eine Entziehungsanstalt zu bringen, wurde aufgehoben, weil nicht ausreichend geklärt wurde, ob sein Drogenkonsum die Hauptursache für seine Straftaten war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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