BGH, Beschluss vom 2026-03-10 - 4 StR 592/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.03.2026
- Aktenzeichen4 StR 592/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, weil die Gründe für die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht ausreichend erklärt wurden. Der Angeklagte war wegen Totschlags und Körperverletzung verurteilt worden.
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