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BGH, Beschluss vom 2026-03-25 - 4 StR 25/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten, der gegen einen vorherigen Beschluss des Gerichts vorgehen wollte, nicht stattgegeben wird. Der BGH hat festgestellt, dass der Verurteile ausreichend Gehör bekommen hat und dass seine Argumente nicht verworfen wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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