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BGH, Beschluss vom 2023-11-16 - 2 StR 138/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Teil von 500 Euro nicht eingezogen wird, während 3.500 Euro an Werten aus einer Straftat eingezogen werden. Der Angeklagte hatte gegen ein vorheriges Urteil beim Landgericht Köln Berufung eingelegt.

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