BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 2 StR 236/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum24.10.2023
- Aktenzeichen2 StR 236/23
Das Urteil des Landgerichts Gießen wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Der Angeklagte war von gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden, weil er aufgrund einer Drogenpsychose nicht zur Einsicht fähig war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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