BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 2 StR 236/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum24.10.2023
- Aktenzeichen2 StR 236/23
Das Urteil des Landgerichts Gießen wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Der Angeklagte war von gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden, weil er aufgrund einer Drogenpsychose nicht zur Einsicht fähig war.
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