Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei hilfloser und weitgehend immobiler Seniorin; Beurteilung der Schuldschwere im Jugendstrafrecht
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum02.08.2023
- Aktenzeichen2 StR 122/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass mehrere Angeklagte, die eine hilflose 91-jährige Frau bestohlen haben, in ihren Strafen teilweise korrigiert werden müssen. Es wird diskutiert, ob die Angeklagten wegen besonders schweren Raubes oder Diebstahls verurteilt werden sollten.
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