Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum12.09.2023
- Aktenzeichen5 StR 356/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Öffentlichkeit bei der Sichtung von kinderpornografischen Inhalten in einem Strafverfahren ausgeschlossen bleibt. Dies geschieht, um die Sittlichkeit zu schützen und um persönliche Interessen des Angeklagten zu wahren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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