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BGH, Beschluss vom 2026-03-18 - 6 StR 542/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, das einen Angeklagten wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt hatte. Der BGH hat entschieden, dass die Taten als eine einzige Tat gewertet werden sollten, da der Angeklagte seine Forderung nach Geld nur konsequent weiterverfolgt hat.

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