BGH, Beschluss vom 2023-05-10 - 2 StR 373/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.05.2023
- Aktenzeichen2 StR 373/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Das bedeutet, dass der Angeklagte gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Aachen nicht erfolgreich war.
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