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BGH, Beschluss vom 2023-09-14 - 2 StR 450/22

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird das Urteil des Landgerichts Bonn über einen Angeklagten überprüft. Der BGH hat entschieden, dass der Angeklagte für Taterträge in Höhe von 10.966,00 € haftet und dass er einen Teilbetrag von 9.632,00 € als Gesamtschuldner zu zahlen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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