BGH, Beschluss vom 2023-09-14 - 2 StR 450/22
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum14.09.2023
- Aktenzeichen2 StR 450/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn nicht erfolgreich war. Der Angeklagte muss einen Geldbetrag von 32.883,00 €, der aus einer Straftat stammt, teilweise übernehmen.
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