BGH, Beschluss vom 2023-08-02 - 2 StR 2/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum02.08.2023
- Aktenzeichen2 StR 2/23
Das Gericht hat entschieden, dass die Strafe eines Angeklagten, der wegen Bankrotts und anderer Wirtschaftsdelikte verurteilt wurde, noch einmal überprüft werden muss. Es gab einen Fehler in der ursprünglichen Entscheidung, weil nicht ausreichend berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte bereits Geld für Bewährungsauflagen gezahlt hat.
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