Wertersatzeinziehung von Taterträgen bei banden- und gewerbsmäßigen Betrug: Tatsächliche Verfügungsgewalt über die Tatbeute bei mehreren Beteiligten; gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum09.08.2023
- Aktenzeichen3 StR 1/23
In diesem Urteil ging es um die Einziehung von Vermögenswerten, die bei einem Betrug erlangt wurden. Der Angeklagte wurde für bandenmäßigen Betrug verurteilt und muss einen bestimmten Betrag als Gesamtschuldner zurückzahlen.
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