BGH, Beschluss vom 2023-12-19 - 4 StR 432/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.12.2023
- Aktenzeichen4 StR 432/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum nicht erfolgreich war. Die Prüfung des Urteils ergab keinen Fehler, der dem Angeklagten schaden würde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl