BGH, Beschluss vom 2026-04-28 - 1 StR 41/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.04.2026
- Aktenzeichen1 StR 41/26
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird das Rechtsmittel eines Angeklagten gegen ein früheres Urteil eines Landgerichts geprüft. Das Gericht bestätigt, dass 76,96 Euro von dem Angeklagten als Gewinne aus seinen Taten eingezogen werden, während die restlichen Forderungen fallen gelassen werden.
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