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BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 4 StR 324/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Wiederherstellung seiner Frist zur Einlegung einer Revision abgelehnt wurde. Außerdem wurde die Revision gegen das vorherige Urteil als unbegründet verworfen, da die Untersuchung keine Fehler festgestellt hat.

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