Einziehungsanordnung im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafe
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum10.01.2024
- Aktenzeichen1 StR 362/23
In diesem Urteil geht es um die Einziehung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen. Der Angeklagte wurde wegen Betrugs verurteilt und es wurde entschieden, dass er 4.363.442,54 € an Geldwerten einziehen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.