Strafverurteilung wegen bewaffneten Sicherverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Subjektive Zweckbestimmung der mitgeführten Gegenstände zur Verletzung von Menschen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.12.2023
- Aktenzeichen3 StR 304/23
Der Angeklagte wurde wegen schweren Verbrechen wie bewaffneter räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Sein Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil nicht ausreichend klar war, ob die mitgeführte Pistole echt oder eine Schreckschusspistole war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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