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BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 6 StR 462/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (Überprüfung) des Angeklagten gegen ein früheres Urteil abgelehnt wird. Es wurde aber klargestellt, dass die Bezeichnung des eingezogenen Handys richtiggestellt werden muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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