BGH, Beschluss vom 2023-11-07 - 5 StR 355/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 355/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen abgelehnt wurde. Das bedeutet, dass das ursprüngliche Urteil nicht geändert wird, da keine Rechtsfehler gefunden wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26