Compliance & Regulatory Monitor

Teilnahme am Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven Gründen

In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von elf Monaten angeordnet, die aber in Teilen aufgehoben wurde, weil die Länge der Strafe nicht ausreichend begründet war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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