Teilnahme am Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven Gründen
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum19.09.2023
- Aktenzeichen6 StR 398/23
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt. Das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von elf Monaten angeordnet, die aber in Teilen aufgehoben wurde, weil die Länge der Strafe nicht ausreichend begründet war.
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