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BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - 6 StR 484/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Strafe eines Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung teilweise geändert werden muss. Drei Monate der Gesamtstrafe werden als bereits verbüßt anerkannt, und die Entscheidung zur Einziehung bestimmter Gegenstände muss neu verhandelt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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