BGH, Beschluss vom 2026-04-29 - 6 StR 416/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.04.2026
- Aktenzeichen6 StR 416/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die sofortige Beschwerde des Verurteilten abgelehnt wird, weil sie unzulässig ist. Er hatte außerdem eine Gehörsrüge eingelegt, die ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen wurde.
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