Substanzkonsum des Täters als ausschlaggebendes Motiv für verfahrensgegenständliche Tat
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 407/23
In diesem Fall geht es um die Revision eines Angeklagten, dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgehoben wurde. Das Gericht stellte fest, dass nicht ausreichend nachgewiesen wurde, dass der Substanzkonsum das Hauptmotiv für die Straftaten war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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