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BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 4 StR 162/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das vorherige Urteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben, in dem ein Angeklagter wegen schwerer Straftaten wie Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Der BGH stellte fest, dass die Beweise nicht ausreichend waren, um den Angeklagten schuldig zu sprechen.

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