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BGH, Beschluss vom 2026-06-02 - 5 StR 159/26

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg unbegründet sind. Die Überprüfung des Urteils hat keine Fehler zu Lasten der Angeklagten gefunden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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