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BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 3 StR 423/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Antrag eines Angeklagten auf Überprüfung seines Urteils unzulässig ist. Er hatte gegen ein Urteil des Landgerichts eingelegt, das ihn wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt hat.

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