BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 3 StR 423/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2024
- Aktenzeichen3 StR 423/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Antrag eines Angeklagten auf Überprüfung seines Urteils unzulässig ist. Er hatte gegen ein Urteil des Landgerichts eingelegt, das ihn wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl