BGH, Beschluss vom 2024-01-30 - 5 StR 458/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- Aktenzeichen5 StR 458/23
In diesem Urteil geht es um die Revisionen von Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, das sie nicht erfolgreich anfechten konnten. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt, ohne Rechtsfehler zu finden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl