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BGH, Beschluss vom 2026-06-02 - 2 StR 769/25

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um einen Angeklagten, der wegen exhibitionistischer Handlungen, sexueller Belästigung und Diebstahl verurteilt wurde. Der BGH hat entschieden, dass die Einziehung eines Geldbetrags, der aus dem Diebstahl resultierte, in Höhe von 7.400 Euro nicht vorgenommen wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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