BGH, Beschluss vom 2026-05-27 - 6 StR 56/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.05.2026
- Aktenzeichen6 StR 56/26
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Verfahren gegen einen Angeklagten teilweise eingestellt wird, weil unklar ist, ob deutsches Recht anwendbar ist. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Zwangsprostitution und anderer Delikte verurteilt, doch ein Teil seiner Strafe wurde geändert und die Gesamtstrafe aufgehoben.
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