BGH, Beschluss vom 2023-10-26 - 2 StR 268/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum26.10.2023
- Aktenzeichen2 StR 268/23
In diesem Fall wollte ein Angeklagter seinen Pflichtverteidiger wechseln, weil er mit ihm unzufrieden war. Das Gericht hat jedoch seinen Antrag abgelehnt, weil keine passenden Gründe für einen Wechsel vorlagen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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