BGH, Beschluss vom 2026-06-10 - AK 22/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.06.2026
- AktenzeichenAK 22/26
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mann weiterhin in Untersuchungshaft bleibt, weil er verdächtigt wird, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Die Situation soll in drei Monaten erneut geprüft werden.
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