BGH, Beschluss vom 2024-01-24 - StB 2/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.01.2024
- AktenzeichenStB 2/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Er ist beschuldigt, Teil einer ausländischen Vereinigung gewesen zu sein, die schwere Verbrechen plant.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl