BGH, Beschluss vom 2023-11-16 - 6 StR 362/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.11.2023
- Aktenzeichen6 StR 362/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass das Verfahren gegen den Angeklagten in einem bestimmten Fall eingestellt wird. Für den Rest wird er wegen gefährlicher Körperverletzung und Nachstellung verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl