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BGH, Beschluss vom 2026-06-16 - 4 StR 364/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen keinen Erfolg hatte. Das Gericht stellte fest, dass kein Rechtsfehler vorlag, der zu einem Nachteil für den Angeklagten geführt hätte.

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