BGH, Beschluss vom 2026-06-23 - 6 StR 561/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.06.2026
- Aktenzeichen6 StR 561/25
Ein Gericht hat entschieden, dass das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Beihilfe zu Diebstählen nicht eingestellt wird. Der Angeklagte kann seine Verhandlung nicht wegen gesundheitlicher Probleme abbrechen, da er weiterhin verhandlungsfähig ist.
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