Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des Angeklagten in Entziehungsanstalt
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.12.2023
- Aktenzeichen3 StR 411/23
In diesem Urteil ging es um einen Angeklagten, der wegen des Besitzes und der Beihilfe zum Handel von Drogen verurteilt wurde. Das Gericht hat das ursprüngliche Urteil teilweise aufgehoben und die Schuldsprüche geändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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