BGH, Beschluss vom 2026-06-11 - 6 StR 269/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.06.2026
- Aktenzeichen6 StR 269/25
Das Gericht hat entschieden, dass ein Angeklagter 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen muss. Das Geld wird ab einem bestimmten Zeitpunkt verzinst und die künftigen Schadensersatzansprüche für nicht vorhersehbare Schäden wurden nur teilweise anerkannt.
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