BGH, Beschluss vom 2026-06-30 - 5 StR 257/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.06.2026
- Aktenzeichen5 StR 257/26
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein früheres Urteil abgelehnt wird. Allerdings wird auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen verzichtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.