BGH, Beschluss vom 2026-07-02 - 5 StR 624/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.07.2026
- Aktenzeichen5 StR 624/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Vertreterin einer betroffenen Aktiengesellschaft keinen Anspruch auf Einsicht in die Akten eines Betrugsverfahrens hat. Es ging um einen Betrug zum Nachteil von mehreren Kapitalanlegern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.