Beihilfetat zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.02.2024
- Aktenzeichen6 StR 600/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter wegen Beihilfe zum Handel mit Drogen sowie Besitz von Drogen verurteilt wurde. Die vorherige Entscheidung des Landgerichts wurde teilweise geändert, da sich die Taten auf eine einzige Beihilfehandlung beziehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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