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BGH, Beschluss vom 2026-05-26 - 3 StR 148/26

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts geändert. Der Angeklagte wurde für Raub und räuberische Erpressung schuldig gesprochen, nicht aber für Körperverletzung, da dafür kein Antrag auf Strafverfolgung vorlag.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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