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BGH, Urteil vom 2026-07-02 - 5 StR 118/26

In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil, das einen Angeklagten wegen Raubs freigesprochen hat, nicht erfolgreich Revision einlegen konnte. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass der Zeuge, der den Raub verschwieg, aufgrund von Alkohol und psychischer Probleme nicht zuverlässig aussagen konnte.

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