BGH, Beschluss vom 2026-06-16 - 2 StR 89/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.06.2026
- Aktenzeichen2 StR 89/26
Das Urteil des Landgerichts Erfurt, das einen Angeklagten wegen schwerer Straftaten verurteilte, wurde von der Staatsanwaltschaft angefochten. Diese Revision wurde jedoch als unzulässig verworfen, da die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend begründet hat, warum sie das Urteil anfechten möchte.
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