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Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitzes von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum

In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Angeklagter, der mit Betäubungsmitteln handelt und gleichzeitig welche für den eigenen Gebrauch besitzt, härter bestraft werden kann. Das Gericht hat zwei Straftaten als strafschärfend berücksichtigt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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