BGH, Beschluss vom 2026-06-08 - 1 StR 497/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.06.2026
- Aktenzeichen1 StR 497/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart unzulässig ist. Der Angeklagte wurde wegen Marktmanipulation verurteilt und es gab Entscheidungen zur Einziehung von Vermögen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.