Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: notwendige Feststellungen zum Hang und zur Einziehung des Erlöses
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.12.2023
- Aktenzeichen4 StR 188/23
In diesem Urteil des Landgerichts Zweibrücken wird über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden, die wegen Drogenhandels verurteilt wurden. Das Urteil wurde in bestimmten Punkten aufgehoben, und es sind neue Entscheidungen erforderlich, insbesondere zur Einziehung von Vermögenswerten und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl