BGH, Beschluss vom 2026-06-02 - 2 StR 189/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.06.2026
- Aktenzeichen2 StR 189/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln abgelehnt. Der Richter stellte fest, dass keine Fehler gemacht wurden, die dem Angeklagten schaden würden.
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