BGH, Beschluss vom 2024-01-30 - 4 StR 237/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- Aktenzeichen4 StR 237/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter nicht für den Wert von 8.230 Euro an Taterträgen, also dem Gewinn aus Straftaten, bestraft wird. Zudem wurde ein anderer Betrag von 500 Euro wegen eines Verzichts auf sichergestelltes Bargeld aufgehoben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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